Ab dem 15. Januar 2025 erhalten alle gesetzlich Versicherten automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA). Das Opt-Out-Verfahren soll sicherstellen, dass die ePA weit verbreitet genutzt wird, sodass Ärztinnen, Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten problemlos auf wichtige medizinische Informationen ihrer Patientinnen und Patienten zugreifen können.
Original-Meldung vom 04.10.2024 unseres EDV-Praxissystems S3-Praxicomputer.
Wichtig: Der schrittweise Start der ePA erfolgt ab dem 15.01.2025 in den ausgewählten Modellregionen Hamburg & Franken. Der bundesweite Rollout folgt erst später nach erfolgreicher Erprobung, frühestens jedoch ab 15.02.2025.
Update vom 11.02.2025
Bundesweiter Rollout der Elektronischen Patientenakte verschoben
Der bundesweite Roll-out der Elektronischen Patientenakte (ePA) verzögert sich auf frühestens Anfang April. Die Einführung des digitalen Medikationsprozesses (dgMP) und anderer Funktionen wurde ebenfalls verschoben.
Das geht aus einem Schreiben des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) hervor, das dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt. “Trotz aller Bemühungen und mit vollem Einsatz aller Beteiligten müssen wir aktuell mehr Zeit und Ressourcen für die Einführung und Stabilisierung der ePA in diesem Jahr einplanen”, heißt es darin.
Zwei Kriterien seien beim bundesweiten Roll-out maßgeblich, erläutert Sebastian Zilch, Leiter der Unterabteilung für Gematik, Telematikinfrastruktur und E-Health, in dem Brief an die Gesellschafter der Gematik.
So müsse sich die ePA zum einen in den Modellregionen bewähren, zum anderen müssten weitere technische Lösungen zur Erhöhung der Sicherheit in Abstimmung mit dem Bundesamt für Informationstechnik (BSI) umgesetzt und abgeschlossen sein.
Quelle: News Deutsches Ärzteblatt vom 11.02.25
Update vom 27.12.2024
In einer Stellungnahme legt die gematik fest, dass während der Pilotphase zur Erprobung der ePA lediglich teilnehmende Leistungserbringer bzw. offiziell akkreditierte Einrichtungen aus den Modellregionen Hamburg & Franken Zugriff auf die ePA der Versicherten haben werden. Nur vorab festgelegte TI-Identitäten werden auf die ePA-Dienste zugreifen können. Zugriffe anderer Leistungserbringer werden demnach technisch ausgeschlossen.
Zudem sollen vor dem bundesweiten Rollout weitere Sicherungsmaßnahmen eingeleitet und umgesetzt werden, um die Daten der Versicherten besser zu schützen.
Quelle: gematik Stellungnahme vom 27.12.2024
Update vom 27.12.2024
Offenbar ist es zwei IT-Spezialisten des CCC (Chaos Computer Club) gelungen, unberechtigten Zugriff auf Elektronische Patientenakten (ePA) zu erlangen. Im Rahmen des “Chaos Communication Congress” in Hamburg weisen die Spezialisten auf gravierende Sicherheitsmängel hin und warnen vor Vertrauensverlust noch vor der offiziellen Einführung der ePA. Nach eigenen Angaben konnten die Hacker unter anderem auf Akten beliebiger Versicherter zugreifen, ohne die dafür notwendige Elektronische Gesundheitskarte (eGK) einzulesen.
Quelle: Zeit Online Artikel vom 27.12.2024