Rezepte haben Sie bislang auf einem kleinen rosa Formular erhalten. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt hat die Verordnung per Praxis-Software erstellt und sie anschließend auf Rezeptpapier ausgedruckt. In der Apotheke wurde das Rezept dann wieder eingescannt oder sogar abgetippt, also erneut digitalisiert und weiterverarbeitet.
Mit dem eRezept soll der gesamte Weg von der Arztpraxis bis in die Apotheke digital werden. Fehler, die etwa beim Einscannen des Papierrezepts passieren können, werden so vermieden. Zunächst steht das eRezept nur für verschreibungspflichtige Arzneimittel zur Verfügung, später auch für andere Verordnungen.
– GANZ EINFACH MIT DER GESUNDHEITSKARTE –
Sie können Ihr eRezept einfach mit Ihrer aktuellen elektronischen Gesundheitskarte einlösen – eine neue Karte ist dafür nicht erforderlich. Das Rezept selbst ist jedoch nicht auf Ihrer Karte gespeichert, sondern auf einem besonders gesicherten Server. Die Apotheke liest die Karte ein und kann so auf das Rezept zugreifen.
(Quelle: https://www.kbv.de/media/sp/Patienteninformation_eRezept_eGK.pdf)
Um Ihnen wie gewohnt eine schnelle Abwicklung Ihrer Medikamentenbestellung zu ermöglichen, ist es für Sie und für uns wichtig, dass sie vorher Ihre Versichertenkarte einlesen lassen, sonst können wir leider für Sie keine Dienste mehr ausführen. Wenn Sie vorübergehend keine Versichertenkarte haben, kommen Sie dann bitte mit einer aktuellen Versicherungsbestätigung Ihrer Krankenversicherung zu uns. Im Notfall werden Sie natürlich trotzdem behandelt, auch wenn die Karte nicht vorgelegt werden kann, weil sie z.B. verloren gegangen ist.